Wer Belege digital erfasst und archiviert, muss die GoBD einhalten. Hier kurz erklärt, worum es geht.
Die GoBD sind die "Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff". Sie sind ein BMF-Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen und regeln, wie Unternehmen ihre digitalen Geschäftsdaten erfassen, speichern, schützen und an die Finanzverwaltung übergeben müssen.
Jedes Unternehmen muss schriftlich dokumentieren, wie seine Prozesse vom Beleg bis zur Aufbewahrung ablaufen. Bei der Prüfung ist diese Dokumentation das erste, wonach gefragt wird. Fehlt sie, verlieren auch saubere Daten an Beweiskraft.
Hanware Business und Hanware Cash sind ab Werk GoBD-konform: Belege werden unveränderbar gespeichert, Stornos protokolliert, Änderungen mit Benutzer, Zeitstempel und Vor-/Nachwert festgehalten. Eine Mustervorlage für die Verfahrensdokumentation stellen wir mit.
Hanware deckt die GoBD-Anforderungen ab Werk ab.