Auftragnehmer
Hanware Solutions
Yusuf Akkaya
Oerweg 12
45657 Recklinghausen
Germany
Mail: [email protected]
Internet: www.hanware.de
Finanzamt Recklinghausen · Steuer-Nr.: 340/5002/1030 · USt-ID: DE225184043 · Sparkasse Vest Recklinghausen · IBAN: DE57 4265 0150 0011 0683 76 · BIC: WELADED1REK
Auftraggeber
Vertragsbeginn: 01.01.2026
Dieser Vertrag wird zu nachstehenden Bedingungen geschlossen. Software-Wartungsverträge sichern den Programmstand, gewährleisten laufende Betreuung und die Überlassung aktualisierter Programmstände (z. B. durch gesetzliche Änderungen). Technische Änderungen, kostenpflichtige Betriebssystemwechsel, Sonderanpassungen und Erweiterungswünsche sind nicht umfasst und werden gesondert nach Aufwand berechnet. Der Auftragnehmer pflegt die Software nach bestem Wissen; eine Haftung ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
1. Vertragsgegenstand
- Die Bedingungen gelten für alle Leistungen im Rahmen der zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber geschlossenen Vereinbarung zur Wartung der in Anlage 1 bezeichneten Software.
- Weitere Leistungen (Entwicklung, Überlassung, andere Installationen, Einweisung, Anpassung, Datensicherheit, Schulung, Wartung von Hardware oder fremder Software) sind nicht Vertragsgegenstand.
- Eine Weiterübertragung an Dritte ist unzulässig.
- Der Auftragnehmer kann die Wartungsgebühr für das folgende Vertragsjahr bis spätestens 3 Monate vor Ablauf des laufenden Vertragsjahres schriftlich anpassen. Erfolgt keine Kündigung, gilt die neue Gebühr.
2. Leistungsbeschreibung
-
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Wartung der Software, insbesondere:
- Aufrechterhaltung der Lauffähigkeit der in Anlage 1 bezeichneten Software,
- Beseitigung rekonstruierbarer Programmfehler,
- Bereitstellung von E-Mail- und Telefonsupport,
- Durchführung der Wartung baldmöglichst innerhalb der Geschäftszeiten (Mo–Do 8:30–12:00 & 13:00–17:00, Fr 8:30–12:00 & 13:00–16:00, feiertags ausgenommen). Leistungen außerhalb dieser Zeiten werden nach gültiger Preisliste berechnet. Vor-Ort-Support: zusätzliche Fahrtkosten 40 €/Std. Fahrzeit, 0,35 €/km sowie vereinbarter Vor-Ort-Stundensatz.
3. Einschränkungen der Wartungsleistungen
- Störungen/Schäden durch unsachgemäße Behandlung oder äußere Einwirkungen, die nicht vom Auftragnehmer zu vertreten sind, werden gesondert nach gültiger Preisliste berechnet.
- Wartung bei abweichendem Betriebssystem oder in Kombination mit anderen Hilfsprogrammen (als in Anlage 1 beschrieben) wird gesondert berechnet.
- Eingriffe des Lizenznehmers oder Dritter an Software oder Daten entbinden den Auftragnehmer von seinen Verpflichtungen.
- Technische Änderungen, Betriebssystemwechsel, Sonderanpassungen und Erweiterungen werden gesondert nach Aufwand abgerechnet.
- Wartung kann grundsätzlich nur für die aktuelle Version gewährleistet werden.
4. Problembehandlung
- Problembehandlung erfolgt nach schriftlicher Mitteilung (auch per E-Mail) durch den Auftraggeber.
- Der Auftraggeber beschreibt das Problem bestmöglich und übermittelt Meldungen/Fehlertexte. Es ist darzustellen, nach welchem Ablaufschritt der Fehler auftritt.
- Beginn der Problembehandlung innerhalb von 24 Stunden Reaktionszeit ab schriftlicher Mitteilung.
5. Zusammenarbeit
- Beiderseits werden Ansprechpartner in Anlage 1 benannt.
- Der Auftraggeber stellt erforderliche Informationen, Daten, Zugänge, Personal und Mitwirkung zur Verfügung.
6. Datensicherung
Der Auftraggeber führt regelmäßige, seinem Geschäftsbetrieb angemessene Datensicherungen durch.
7. Geheimhaltung und Datenschutz
- Beide Parteien behandeln alle im Zusammenhang mit Abschluss/Abwicklung dieses Vertrages bekannt werdenden Informationen vertraulich.
- Über geschäftliche/betriebliche Angelegenheiten ist Stillschweigen zu bewahren; personenbezogene Daten werden gemäß DSGVO streng vertraulich behandelt.
8. Mängelansprüche des Auftraggebers
- Bei Mängeln kann der Auftraggeber Nacherfüllung (Nachbesserung oder Nachlieferung) verlangen; die Art wählt der Auftragnehmer.
- Die Nacherfüllung gilt als fehlgeschlagen, wenn der Mangel auch nach dem dritten Versuch nicht beseitigt ist.
- Ist Nacherfüllung fehlgeschlagen, nicht möglich oder wird sie verweigert, kann der Auftraggeber zurücktreten und ggf. Schadensersatz bis maximal zur Vergütung von 1 Monat verlangen (bei Verschulden des Auftragnehmers).
9. Haftung
Schadensersatzansprüche gegen den Auftragnehmer sind ausgeschlossen, außer in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Eine Haftung für Folgeschäden ist ausgeschlossen. Eine etwaige Schadensersatzpflicht ist auf die Höhe der vereinbarten Wartungsgebühr pro Vertragsmonat begrenzt.
10. Vergütungen
- Der Auftraggeber zahlt die in Anlage 1 vereinbarte monatliche Vergütung. Fällig: am 3. Kalendertag eines Monats im Voraus. Bei Zahlungsverzug: gesetzliche Verzugszinsen; Leistungspflicht ruht.
- Reisekosten werden gesondert berechnet.
11. Vertragslaufzeiten
- Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Beginn gemäß oben. Zunächst bis Ende des Kalenderjahres; bei Beginn nach dem 30.06. mindestens bis Ende des folgenden Kalenderjahres. Danach automatische Verlängerung um 1 Jahr, sofern keine Kündigung 3 Monate vor Ablauf.
- Außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
- Kündigungen erfolgen schriftlich.
12. Schlussbestimmungen
- Änderungen/Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für Änderungen dieser Schriftformklausel.
- Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit des übrigen Vertrages nicht; an deren Stelle tritt eine dem Zweck nahekommende Regelung.
- Es gilt deutsches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers.